Professoren unter Verdacht - Dubiose Geschäfte an Magdeburgs Uni?

Artikel vom 12. Juli 2018, erschienen in der Mitteldeutschen Zeitung (Print & Web)

Am 12. Juli 2018 veröffentlichte die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) einen Artikel unter dem Titel "Professoren unter Verdacht - Dubiose Geschäfte an Magdeburgs Uni?".

Der Artikel ist nicht mehr abrufbar, da wir dagegen gerichtlich vorgegangen sind. Unterstützt wurden wir dabei durch den Rechtsanwalt Felix Damm von der Anwaltskanzlei DAMM ETTIG.

Zusammenfassung des MZ-Artikels

Der Artikel erschient am 12. Juli 2018 sowohl in der Printausgabe der MZ, als auch ab 10 Uhr in der Online-Ausgabe und war somit weltweit abrufbar. Darin erläutert der Redaktuer, dass der Landesrechnungshof die Weiterbildungsstudiengänge der Universität Magdeburg, insbesondere die Verwendung der Gebühren, prüft. Die Kooperation zwischen Business School und Universität sei instransparent (keine Details über die Kosten). Mit Bezug auf die kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kristin Heiß (Die Linke) soll das belegt werden.

Die folgenden Ausführungen sollen einen umfassenden Überblick zur Materie der Weiterbildungslandschaft in Sachsen-Anhalt geben.

 

Vorwurf: Gebühren müssen durch die Universitäten vereinnahmt werden, nicht durch einen privaten Partnern.
Alternative: Das Kooperationsmodell zwischen Business School und Universität entspricht dem Gesetz

Sowohl in der kleinen Anfrage, als auch durch die Redakteure wird immer wieder §111 Abs. 9 zitiert: "Die von den Hochschulen erhobenen Gebühren und Entgelte verbleiben den Hochschulen." Die Interpretation ist falsch. Im Praxiskommentar von Nolden (2018) wird deutlich, dass der zitierte Absatz die Universitäten vor einem Durchgriff des Landeshaushalts schützen soll. "Dies war im vorherigen Gesetz nicht der Fall, wodurch die erhobenen Gebühren und Entgelte dem allgemeinen Landesnhaushalt zuflossen." "Das eingenommene Geld soll in die Verbesserung von Forschung und Lehre fließen." (Nolden et. al., 2018, Praxiskommentar Landeshochschulgesetz Sachsen-Anhalt, S. 485). 

Schlussfolgerung

Das von der Otto-von-Guericke Business School Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg durchgefühte Kooperationsmodell ist hinsichtlich des §111 Abs. 9 rechtens. Diese Auffassung teilt auch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt.

Vorwurf: Die Kalkulation der Studiengänge ist intransparent.
Alternative: Die Kalkulation unserer Studiengänge ist nachvollziehbar, transparent und entspricht den gesetzlichen Grundlagen

Immer wieder wird verlangt, dass unsere Ausgaben detailliert aufgeschlüsselt werden. Die Forderung danach widerspricht schon dem Gesetz. Vielmehr regelt das Handels- und Gesetzbuch unsere Publizitätspflichten. Im Unternehmensregister finden sich die veröffentlichen Informationen. Eine individuelle Aufschlüsselung z. B. der Dozentenhonorare greift maßgeblich in die freie Vertragsgestaltung ein. Niemand in Deutschland - auch nicht die Redakteure der Tageszeitungen -  legt seine Gehälter offen und natürlich sind die Dozentenhonorare der größte Kostenpunkt. Unsere Studierenden werden von Profis unterrichtet, an freitagen und samstagen.

Natürlich sind unsere Studiengänge kalkuliert, und natrülich hat die Universität Einblicke darin. Immerhin führen wir seit mehr als 15 Jahren die berufbsbegleitende Weiterbildung durch - und zwar ganz ohne öffentliche Gelder. Ungünstig in diesem Zusammenhang ist natürlich die negative Antwort zur kleinen Anfrage von der Abgeordneten Kristin Heiß (Die Linke). Aber auch hier ist die Antwort verständlich, denn die Anfrage wurde durch das Ministerium an die Universität gestellt, die natürlich nicht in fremden Namen antworten kann. 

Auch lokale tätige Unternehmen wie die Volksstimme oder Ströer, zu denen ein nicht unerheblichen Teil des Marketingbudgets fließen, haben kein Interesse daran, die mit uns verhandelten Preise zu veröffentlichen.

Die Forderung zur Offenlegung von individuellen Honorarkosten und Marketingausgaben ist demnach mindestens unethisch und würde zu Wettebewerbsnachteilen für Sachsen-Anhalt führen. 

Schlussfolgerung

Wünschenswert wäre, wenn Medien, Politik und alle Partner das Magdeburger Erfolgsmodell fördern und unterstützen würden. Denn erst durch die effiziente Organisation und Kooperation, wie wir sie mit der Universität zusammen durchführen, wird eine nebenberufliche Weiterbildung überhaupt möglich - und das sogar zu vergleichsweise geringen Kosten. (Weiter-)Bildung ist Sachsen-Anhalts Zukunft!

Vorwurf: Der Landesrechnungshof hat Zweifel an der Transparenz und prüft die Otto-von-Guericke Business School
Alternative: Landesrechnungshof prüft Kooperation zwischen Universität und Business School

Der Landesrechnungshof (LRH) dient als prüfende Instanz für die Verwendung von öffentlichen Geldern. Hierbei hat der LRH das verbriefte Recht, die Bücher und Vorgänge in öffentlichen Einrichtungen zu prüfen. Im Zeitraum von April bis Juni 2018 gab es dazu eine Prüfung der Universität Magdeburg. Dabei hat sich auch die Business School freiwillig (!) beteiligt, obwohl es dazu keine rechtliche Grundlage gibt. Denn zum einen ist die Business School eine private GmbH und damit nicht durch den LRH prüfbar und zum anderen wurden - seit der Gründung der Business School - keine öffentlichen Gelder verwendet, deren Ausgaben hätten geprüft werden können. Hinzu kommt, dass der Redakteur wider besseren Wissens diese falsche Behauptung veröffenlticht hat. Der LRH hat im Rahmen seiner Antwort aufgrund des Pressegesetz eine Prüfung der Business School explizit verneint.

Schlussfolgerung

Die Behauptung lässt deutlich erkennen, dass sich der Redakteur der MZ nicht umfassend mit der Materie befasst hat.

Unsere Kooperationsverträge mit der OVGU sind Ihrer Zeit voraus und die Universität macht mit der Weiterbildung Gewinne!

Durch die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Universität wurde über die Jahre hinweg der Kooperationsvertrag immer weiter entwickelt. So wird der Business School Mahdeburg jeder Aufwand der Universität für die berufsbegleitenden Studierenden in Rechnung gestellt. Darunter Gebühren für die Immatrikulation, Rückmeldungen, Änderungen von Studien- und Prüfungsordnung. Auch für die Nutzung der Wortmarke erhält die Universität Geld. Darüber hinaus erhält die Universität für jeden Absolventen eine Erfolgsprämie. Alle diese Elemente wurden bereits eingeführt als weder das Ministerium noch der Rechnungshof dies gefordert hat. Natürlich werden auch Mieten gezahlt - für Räume die Freitagabends und Samstags ansonsten leer stehen würden - eine effiziente Nutzung, wie wir finden.

Schlussfolgerung: Das Magdeburger Weiterbildungsmodell ist eine Erfolgsgeschichte, von der der unsere Studierende und die Universität profitierten - und damit auch der Steuerzahler. Daran gibt es nichts auszusetzen.

Die Letztverantwortung liegt bei der Universität - ein Qualitätsversprechen!

Damit der Abschluss durch die Universität vergeben werden kann, müssen Vorlesungen, Prüfungen und Dozenten den Ansprüchen der Universität genügen. Die von der Universität angebotenen und von der Business School durchgeführten Studiengänge, sind staatliche Studiengänge. Demnach unterliegen sie den gleichen Qualitätsprozessen wie Vollzeitstudiengänge. Das bedeutet, dass alle Änderungen an dern Studiendokumenten im Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, der Kommission Studium und Lehre und dem Senat der Universität besprochen werden. Nur wenn es keine Bedenken gibt, wird die Änderung umgesetzt. Damit einhergehend gelten auch die gleichen Maßstäbe für Lehrende in unserem Programm. Dozenten müssen nachweisen, dass sie die Qualifikation für ihre Lehre mitbringen. Bei Professoren und (habilitierten oder promovierten) Mitarbeitern der Universität ist das klar, denn hier gibt es ein strenges Auswahlverfahren. Unterstützt werden wir  durch Experten aus der Wirtschaft, die größtenteils an der Universität Magdeburg selbst ausgebildet wurden - bis zur Promotion. Bessere Dozenten gibt es nicht.